Einjähriger Beifuß (Artemisia annua) – reine Blattware

Artemisia annua

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Artikelnummer: 832024 Kategorie: Schlagwort:

Produktbeschreibung

Blätter des einjährigen Beifuß (Artemisia annua) als Rohstoff (z.B. für Räuchermischungen)

 

  • in Deutschland biologisch
  • von Hand gepflückt
  • ausschl. Blattware
  • keine Wildsammlung – Züchtung mit 20-fachem Gehalt an Artemesinin

 

 

Alle Pflanzenteile des einjährigen Beifuß werden als Novel-Food eingestuft und somit nicht als Lebensmittel verkauft. D.h. dass der einjährige Beifuß vor 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel für den menschlichen Verzehr zugelassen wurde und somit die Voraussetzungen der Novel-Food-Verordnung (VO(EU) 2015/2283) als zugelassenes Lebensmittel in der EU nicht erfüllt.

 

Hinweis des Gesundheitsamtes zu unserem Produkt: … über die Beurteilung des o.g. Produktes als nicht zugelassenes “Novel-Food” hinaus, sind auch die unter Produktbezeichnung aufgeführten Angaben über das Lebensmittel in Form des Abdrucks eines Ausschnitts aus dem Ärztebltt 10/2020 (Jg. 117) mit Hinweisen zu möglicher Wirksamkeit des Produktes gegen einzelne Krankheiten unzulässig…